AGBs

Anerkenung dieser AGB

Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein. Für alle Rechtsgeschäfte mit uns, sind die folgenden Bestimmungen massgebend. Mit Annahme der ersten Leistung/Lieferung erkennt der Kunde die ausschliessliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Zahlungen und Konditionen

novaverso ist berechtigt, soweit nicht anderweitig vereinbart, 30% des offerierten Betrags nach Vertragsabschluss (zahlbar innert 10 Tagen) sowie den Restbetrag nach Projektabnahme (zahlbar innert 30 Tagen) zu verrechnen. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Budget nach Aufwand oder nach Detailposten: novaverso ist berechtigt zu monatlicher Abrechnung.

Offerten
Unsere Offerten sind für beide Parteien unverbindlich und sofern nicht anderweitig vereinbart 2 Monate gültig. Angebote von novaverso, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter.

Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

Datenarchivierung
novaverso hält die Daten eines vollendeten Auftrages während einem Jahr gratis zur Verfügung. Weitergehende Backup-Verpflichtungen können vereinbart werden und sind verrechenbar. Datenauslagerungen können gemäss Aufwand verrechnet werden. Gehen Daten oder Zwischenmaterialien jeglicher Art infolge unsorgfältiger Archivierung verloren oder sind sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, wird novaverso sämtliche von ihr im Zusammenhang mit diesen Daten oder Materialien erbrachten Leistungen unentgeltlich wieder erbringen, sofern nachweislich ein geschäftliches Bedürfnis des Geschädigten besteht. Eine weiter gehende Haftung kann nicht geltend gemacht werden.

Vorbehalte

Werden die von novaverso verrechneten Aufwände weder beanstandet noch bezahlt, ist novaverso berechtigt, nach schriftlicher und eingeschriebener Mahnung die Seiten einer gemäss Vertrag erstellten Website zu deaktivieren. Nach erfolgter Bezahlung werden die Seiten unter Berechnung des entstandenen Aufwandes wieder aktiviert. Sämtliche Rechte bleiben bei novaverso bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeiten durch den Auftraggeber.

Web-Hosting

Wenn der Kunde novaverso mit dem Web-Hosting betraut, gelten für diese Dienstleistungen die AGB unserer Hostingpartner.

Liefertermine

Fest vereinbarte Liefertermine gelten so lange, als der Auftraggeber seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt und vereinbarte Termine einhält. Überschreitung eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche novaverso kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder novaverso für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Projektabnahme

Nimmt der Auftraggeber das Projekt nicht innert 30 Tagen nach bekannt gegebener Fertigstellung ab, so ist novaverso berechtigt, abzurechnen und die Daten auf Rechnung des Auftraggebers aufzubewahren.

Projektabbruch
Falls ein bereits erteilter Auftrag während der Erstellung storniert oder gekündigt wird, ist novaverso berechtigt, den aufgelaufenen Aufwand abzurechnen.

Einhaltung von Urheberrechten durch den Auftraggeber

Die Reproduktion aller novaverso übergebenen Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Auftraggeber kann novaverso nicht haftbar gemacht werden.
Eine über den Wert von Ware oder Diensten hinausgehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüche) kann nicht geltend gemacht werden.
Urheberrechte bei novaverso
Generell zediert novaverso das Copyright für eine Website an den Auftraggeber. Das Urheberrecht für schöpferische Werke – Konzepte, Bilder, Animationen, Tondokumente, Datenbanken, Programme – bleibt grundsätzlich beim Urheber. novaverso gewährt dafür dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung im Rahmen eines bestimmten Projektes. Eine weitergehende Nutzung, z.B. in einer anderen Website, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch novaverso und ist im allgemeinen kostenpflichtig.
Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Verrechnung erstellt wurden (z.B. für Offerte, Präsentation usw.) dürfen ohne schriftliches Einverständnis von novaverso nicht weiter verwendet werden.

Arbeitskontrollen
Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit einer Arbeit.
novaverso haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

Haftung für Mängel

Begründete und von novaverso zu verantwortende Mängel müssen innert Monatsfrist nach Projektabnahme reklamiert werden. novaverso bietet dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
Eine über den Wert von Ware oder Diensten hinausgehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüche) kann nicht geltend gemacht werden.
Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernehmen wir keine Haftung und keine Garantie auf deren ­Funktion.

Mehraufwand

Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung von Vorlagen sowie nach Auftragsbeginn vorgenommene Änderungen, z.B. der Struktur einer Website, kann von novaverso zusätzlich verrechnet werden. Der Auftraggeber kann eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen. Textbearbeitungen und Optimierungen in normalem Rahmen sind von obigen Regeln ausgenommen, ausser wenn ausdrücklich die Anlieferung fertig redigierter Texte vereinbart wurde.
Werden Bildmaterial und anderes nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann novaverso den dadurch verursachten Mehraufwand abrechnen.

Zusatzaufwand

Folgender Zusatzaufwand wird separat in Rechnung gestellt:
a) Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, die nicht durch von uns gewartete Komponenten verursacht werden;
b) Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, die durch Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstanden sind;
c) Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.

Wartung der Website

Bei der Übergabe der Website an den Kunden befinden sich alle Komponenten der Website und des CMS auf dem aktuellsten Stand. novaverso ist nach der Übergabe nicht zuständig für die Wartung der Website sowie der Anpassung an die Entwicklungen der Internetstandards und Browser. Daher garantieren wir keine Funktionsfähigkeit bei veränderter Systemumgebung. Auf Wunsch kann der Kunde einen separaten Wartungsvertrag abschliessen, welcher die Wartung der Website beinhaltet und regelt.

Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und novaverso haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Weiteren übernimmt novaverso keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. Wir haften auch nicht für durch eingesetzte Fremdprogramme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.

Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden

Die Gewährleistung bei eigenmächtiger Nachbesserung, technischen Manipulationen und/oder Erweiterungen durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand – Recht

Gerichtsstand ist Standort des Hauptsitzes der novaverso. Grundsätzlich ist Schweizer Recht anwendbar.

Ausgabedatum Januar 2011